Abmahnung Paul Becker GmbH durch die Rechtsanwälte Maucher Jenkins

Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Paul Becker GmbH aus Denzlingen vor. Die Firma Paul Becker GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Maucher Jenkins Patentanwälte und Rechtsanwälte aus Freiburg. In der Abmahnung lässt die Firma vorwerfen, ohne Zustimmung deren Marke „DRECKSACK“ für Verkaufstätigkeiten zu verwenden. Gefordert wird u. a. die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1.822,96 EUR (berechnet auf einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR). .

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Häufig entstehen Anwaltskosten durch die zusätzliche Einschaltung eines Patentanwaltes. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung. Auch die Auskunftsansprüche müssen besonders ernst genommen und wahrheitsgemäß erfüllt werden.

Wichtiger Hinweis zur Abgabe der Unterlassungserklärung:

Die den Abmahnungen beigefügten vorgefertigten Unterlassungserklärungen sollten vor Unterzeichnen zunächst abgeändert und auf ein Erforderliches Maß reduziert werden. Nach Abgabe der Unterlassungserklärung muß das gerügte Verhalten unbedingt eingestellt werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

 

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